Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Jeder der Grafikdesignerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

1.2. Lilli Seboldt räumt dem/der Auftraggeber*in die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. 

1.3. Mit der Übergabe des Buchcovers erhältst du das einfache Nutzungsrecht:

  • Das Buchcover darf uneingeschränkt als Ganzes (ohne Veränderungen) zum Buchdruck und zu Werbezwecken verwendet werden, z.B. das Abbilden des Buches in Printmedien, auf Werbematerial, Web-Bannern oder das Veröffentlichen im Internet.
  • Die Nutzung der Illustration sind nur im Rahmen des in der Rechnung definierten Gesamtwerkes (z.B. Buchcover, Illustration im Buch) erlaubt. 

1.4. Es ist nicht gestattet, das Design eigenmächtig zu verändern, zu erweitern oder an Dritte weiterzugeben, dazu zählt z.B. das Ausschneiden von Bildelementen zur Gestaltung von Werbematerial, Farbveränderungen oder das Designen eines Umschlages aus einem eBook-Cover usw. Ausnahme bildet hier das unkenntlich machen des Buchcovers für eine stückweise Cover-Enthüllung. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern. 

1.5.Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den/die Auftraggeber*in über.

1.6. Vorschläge und Weisungen des/der Auftraggeber*in bzw. seiner/ihrer Mitarbeiter aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Ein$uss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart worden.

1.7. Lilli Seboldt ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.

1.8. Lilli Seboldt bleibt in jedem Fall berechtigt, alle Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Das Nutzungsrecht hinsichtlich des Einzelbildes verbleibt bei der Urheberin.

2. Vergütung

2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Der Betrag der Vergütung und alle genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

2.2. Aufträge für individuelle Gestaltungen werden nur gegen eine Anzahlung angenommen und bearbeitet.

2.3. Bereits vorgefertigte Designs, wie Premadebuchcover oder Vignetten werden erst nach der Rechnungsbegleichung angepasst und geliefert.

2.4. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der/die Auftraggeber*in verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

2.5. Bei Auftragsabbruch durch den/die Auftraggeber*in stellt Lilli Seboldt die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten und Arbeitsaufwände in Rechnung.

3.Herausgabe von Daten
3.1. Der finale Entwurf wird im Format JPEG (Bilddatei) und PDF (Dokument) per Email online an den/die Auftraggeber*in versendet.

3.2. Lilli Seboldt ist nicht verpflichtet, die Arbeitsdateien (z.B. .psd-Dateien) herauszugeben. Wünscht der/die Auftraggeber*in, dass Lilli Seboldt die Originaldaten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

4. Haftung
4.1. Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den/die Auftraggeber*in übernimmt diese/r die Verantwortung für die Richtigkeit von Produkt, Text und Bild. Dadurch entfällt jede Haftung der Grafikdesignerin für bereits freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen.

4.2. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Grafikdesignerin geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

4.3. Der/die Auftraggeber*in verpflichtet sich, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Regressansprüche haftet der/die Auftraggeber*in.

4.4. Durch die Verwendung von Stockfotos wird nicht gewährleistet, dass Auftraggeber*innen alleiniger Nutzer des verwendeten Bildmaterials sind. Lilli Seboldt kann dafür nicht haftbar gemacht werden, sorgt aber durch ihre vielschichtige Arbeit dafür, dass das Buchcover ein Einzelstück bleibt.

5. Schlussbestimmungen
5.1. Für den Fall, dass der/die Auftraggeber*in keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Lilli Seboldt als Gerichtsstand vereinbart.

5.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.